OCC und FDIC haben gemeinsam eine Regel abgeschlossen, die definiert, was unter ‚unsichere oder ungeeignete Praxis‘ in der Bankenaufsicht zu verstehen ist. Dem vorgelegten Beschreibungsentwurf zufolge müssen Aufsichtsansprüche mit erheblichem finanziellem Schaden oder einem tatsächlichen Gesetzesverstoß begründet werden.

Die Änderung entfernt Reputationsrisiko als eigenständige Grundlage für Kritik aus diesem aufsichtsrechtlichen Ansatz. Krypto-Unternehmen wurden zuvor mit dieses Ermessen verbundenen Fällen von Banken, die sie nicht mehr bedienen, in Verbindung gebracht.

Der Beschreibungsentwurf beschreibt die Entscheidung als Änderung des Rahmens der Bankenaufsicht, aber dem Paket liegt kein vollständiger Text der Regel, keine Stellungnahmen von OCC und FDIC oder Informationen darüber vor, wie sie praktisch angewendet werden soll.